Schutz des Röhrichtgürtels am Moderfitzsee in Fürstenberg

01.07.16 –

Anfang der neunziger Jahre hat die zuständige Landesbehörde auf Antrag der Gemeinde Himmelpfort den Moderfitzsee für Motorboote gesperrt.

2007 wurden von der unteren Wasserbehörde Oberhavel 6 private Steganlagen genehmigt und alle anderen zum Schutz des Biotops „Röhrichtgürtel“ abgerissen.

Gleichzeitig baute die zuständige Landesbehörde eine Gemeinschaftssteganlage für Ruder- und Segelboote außerhalb des Röhrichts am Westufer des Moderfitzsees.

Die Tourismuskonzeption der Stadt Fürstenberg sieht für den Moderfitzsee den Charakter eines Refugiums vor, einer Ruhe- und Schutzzone sowohl für Fauna und Flora wie auch für Erholungssuchende, die den stark durch Motorbootverkehr belasteten Bundeswasserstraßen entfliehen möchten.

Im August 2015 schreibt die SVV Fürstenberg einen Brief an das Landesumweltamt (Auszug): „Am Ostufer des Sees, ausgerechnet im Bereich des größten geschlossenen Röhrichtgürtels, existieren nach wie vor mehrere große private Steganlagen und wilde Badestellen. Dort ankern jetzt einige Dutzend Motorboote, die verbotswidrig den See befahren. Ebenfalls liegen dort Ruderboote, obwohl die Gemeinschaftssteganlage der Landesforstverwaltung nur wenig genutzt wird. Die Boote und die Badenden zerstören großflächig den Schilfgürtel.“

Der Minister antwortet (Auszug): „Zuständig für den Vollzug der Verordnung über dieses Landschaftsschutzgebiet ist nach § 1 Absatz 1 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV2) der Landkreis Oberhavel als untere Naturschutzbehörde. Der unteren Naturschutzbehörde sind nach eigener Aussage Ihre vorgetragenen Sachverhalte nicht bekannt.“

Wir (Kreistagsfraktion) fragten daraufhin beim Landkreis nach:

Warum wurde der Landkreis nicht aktiv?

  • Antwort: Der See gilt als „nichtschiffbar“ die Einhaltung der Nichtschiffbarkeit obliege der Wasserschutzpolizei und würde regelmäßig kontrolliert.
  • Die Stege seien in enger Abstimmung mit der Forstbehörde genehmigt worden.

Welche Grundlage haben die Genehmigungen der privaten Steganlagen?

Antwort der Wasserbehörde (Landkreis): „Es habe keine Gründe gegeben, die gegen diese Genehmigung sprächen“.

Antwort der Naturschutzbehörde Oberhavel als Beteiligte bei der Genehmigung: „Es wurden an einem ausgewählten Uferbereich, der seit langem berechtigten Erholungsinteressen dient, Sammelstege konzentriert genehmigt.“

Eine entsprechende Untersuchung zur Auswirkung dieser Stege auf das Biotop ist der UNB nicht bekannt.

Forstbehörde als Eigentümerin des Sees: „Die öffentliche Steganlage ist nur zu 40% ausgelastet“.

Nachfrage beim Land: „Wie beurteilt die Landesregierung die Beibehaltung der Stege im Schilfgürtel des Moderfitzsees in Bezug auf vorkommende Brutvögel wie dem Drosselrohrsänger?"

Antwort: „Es kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb von Bootsstegen und ein damit verbundenes Befahren der röhrichtnahen Bereiche oder der Röhrichte selbst deren Habitateignung für Schilfbrüter erheblich mindert. Unter anderem auch deshalb steht die Anlage von Bootsstegen unter Genehmigungsvorbehalt. Bei den bestehenden Stegen liegen Genehmigungen vor.“ Handlungsbedarf wird dort also nicht gesehen. 

Fazit: Für den Schutz des Biotops Moderfitzsee ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie hat die dort noch existierenden Stege am östlichen Ufer genehmigt, ohne dafür eine nachvollziehbare Begründung zu haben: Die Notwendigkeit für den Eingriff in den Schilfgürtel kann nicht begründet werden. An öffentlichen Stegen ist noch genügend Platz für alle Boote auf dem See. Erst recht, wenn die sowieso verbotenen Motorboote nicht berücksichtigt werden.

Das Nichthandeln der Kreisverwaltung wird vom Ministerium nicht bemerkt. Die Fachaufsicht über die unteren Wasser- und Naturschutzbehörden scheint lückenhaft zu sein. Benjamin Raschke nutzte den Ortstermin, um sich ein Bild zu machen.

 

Foto: Uwe Halling (MAZ)

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