Hohen Neuendorf: „Die Kirche im Dorf lassen“ – Pinnow behutsam entwickeln!

Pressemitteilung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 in Pinnow

17.11.19 –

Die SVV soll noch in diesem Jahr den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 in Pinnow beschließen. Es geht um einen 4,7 ha. großen Bereich des ehemaligen Schlossparks südöstlich der Pinnower Dorfkirche. Der Eigentümer möchte dort 120-190 Wohnungen errichten.

Pinnow ist eine historisch gewachsene dörfliche Siedlung entlang der Dorfstraße und der Veltener Chaussee, die heute etwa 20 Wohnhäuser umfasst, zum Teil leerstehend. Bekrönt wird die Siedlung durch die denkmalgeschützte Pinnower Dorfkirche (erbaut 1861-1862 durch F. A. Stüler). Das früher nördlich der Kirche angrenzende Schloss wurde in den Jahren nach 1945 aufgrund von Kriegsschäden abgetragen. Der sich auf der nordwestlichen Seite der Dorfstraße befindliche, zum Teil brach liegende ehemalige Gutshof ist von dieser Planung leider gar nicht betroffen. Gerade hier würde man sich eine Rekultivierung oder Neugestaltung jedoch wünschen.

In allen Ortsteilen Hohen Neuendorfs gibt es zentral gelegene, sehr viel besser erschlossene Quartiere, die einem spürbaren Siedlungsdruck ausgesetzt sind. Und wir brauchen in Hohen Neuendorf unstrittig kleinere und mittelgroße Mietwohnungen, die eine gesellschaftliche Vielfalt ermöglichen. Wir brauchen eine Vielfalt an Angeboten über das Wohnen hinaus. Aber es muss kein kleines und historisch geprägtes Straßendörfchen am äußersten Ende des Stadtgebietes, mit nur mäßiger Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, mit einem so ausgedehnten, dreigeschossigen Wohnquartier mit Tiefgarage überformt werden. Die geplante Bebauung würde weit in teilweise geschützte Biotope sowie in Bodendenkmalflächen hineinragen – in Zeiten des Klimawandels und Klimanotstands kann so etwas nicht im öffentlichen Interesse liegen. Das passt auch nicht zu Pinnow. Zum Vergleich: für den ebenfalls geschützten historischen Ortskern Stolpe würde man sich im Traum eine solche Entwicklung auch nicht vorstellen können?!

 

Daher werden wir Grünen beantragen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans so deutlich einzuschränken, dass eine ortstypische Bebauung nur entlang der Dorfstraße möglich ist. Das Ortsbild heilen – das ist wünschenswert. Den Ort immobilienwirtschaftlich „zu entwickeln“ nicht.

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