Hohen Neuendorf: Varianten Sportplatz Bergfelde

17.12.15 –

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beim Neubau des Sportplatzes für den Ortsteil Bergfelde für die von der Verwaltung vorgelegte Variante 2 gestimmt. Wir schließen uns damit dem Ausschuss für Bauen, Ordnung und Sicherheit an. Gegenüber der Variante 1 haben uns im folgenden dargestellte Qualitäten überzeugt, die wir durch einige zusätzliche Wünsche und Anregungen ergänzen möchten:

  • Eine wesentlich bessere räumliche Gliederung der baulichen Anlage sowohl zum Sportplatz als auch zum Ortsrand hin ist möglich.
  • Die zum Ortsrand hin sehr monoton wirkende 6 Meter hohe Lärmschutzwand wird in der Länge reduziert und durch das zweigeschossige Sportfunktionsgebäude ersetzt. Dieses ist rund einen Meter höher und kann den Schall vom Sportplatz womöglich besser abschirmen als die Lärmschutzwand selbst. Außerdem kann die Gebäudefassade ansprechend gestaltet werden.
  • Einen weiteren positiven Schallschutzeffekt sehen wir darin, dass das zweigeschossige Gebäude näher an den Platz und somit an die Lärmquelle heranrückt. Dadurch wird der Ortsrand noch besser abgeschirmt.
  • Auch nächtliches Flutlicht wird durch die etwas höhere Gebäudekante geringfügig besser abgeschirmt.
  • Das zweigeschossige Gebäude geht auf der bahnzugewandten Seite in eine abfallende Leitwand über, die mit dem Gebäude selbst eine einladende Geste für die Sportlerinnen und Sportler formuliert.
  • Das zweigeschossige Gebäude ist mit 45 Metern Länge 35 Meter kürzer als der eingeschossige Bau. Die bessere Kompaktheit lässt einen geringeren Heizenergieverbrauch und einen ressourcenschonenden Umgang mit Baumaterialien zu. Wir fordern, den Neubau schon heute im Passivhausstandard auszuführen, dem Standard, der ab 2019 für kommunale Bauten ohnehin zum gesetzlichen Mindeststandard wird.
  • Die geringere Flächenversiegelung bei Zweigeschossigkeit bewerten wir ökologisch positiv.
  • Durch das kürzere Gebäude muss die Regenwasserleitung hier nicht umgelegt werden.
  • Trotz notwendigen Aufzugs für die barrierefreie Erschließung des Obergeschosses rechnen wir gegenüber Variante 1 mit Minderkosten, weil fast 150 Meter Lärmschutzwand entfallen können.
  • Die rückwärtig (zum Ortsrand hin) geplante Fassadenbegrünung begrüßen wir ausdrücklich.
  • Der „Spalt" zwischen Lärmschutzwand und Fassade muss so gestaltet werden, dass der Lärm zurück gehalten wird.
  • Die Nutzung einer überdachten und zum Ortsrand hin abgeschlossenen Terrasse im Obergeschoss ist eine schöne Bereicherung der Sportanlage. Die Nutzung dieser Terrasse sollte aber vor allem in den Abendstunden nur dann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass dadurch tatsächlich kein zusätzlicher Lärm am Ortsrand entsteht.
  • Die Dachfläche sollte baulich und statisch so gestaltet sein, dass eine Nutzung durch Solaranlagen möglich ist (Photovoltaik oder Solarthermie in Abhängigkeit vom Technikkonzept).

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