Radfahrende brauchen Schutz(streifen) auf der Fontanestraße!

13.06.18 –

Viele Radfahrende fühlen sich auf separaten Radwegen wohler als auf der Straße. Jedoch geschehen vor allem dort die meisten Radunfälle, wo Radwege auf einmündende Straßen oder Einfahrten treffen – häufig mit tödlichem Ausgang. In Hennigsdorf, in Velten und Oranienburg mussten wir bereits Opfer auf Radwegen an Einmündungen beklagen. Die Unfallgefahr ist an diesen Stellen deswegen so hoch, weil Autofahrende die Radfahrenden aus dem Blick verlieren, wenn sie auf dem Radweg versteckt hinter parkenden Autos unterwegs sind. Auf der Fahrbahn geschützt durch 1,50 m breite Schutzstreifen sind Radfahrende am sichersten unterwegs. Dort bewegen sie sich stets im Blickfeld der Autofahrenden, die dadurch besser aufpassen und auf Radfahrende achten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat ein Forschungsprojekt durchgeführt, wonach selbst die Radfahrstreifen schlechter abschneiden als die Schutzstreifen. Die Untersuchung kommt hinsichtlich der Schutzstreifen zu einer eindeutigen Aussage: „Die mittleren Unfallraten der Straßen mit Radwegen liegen mit 6,5 U/(1 Mio. RAD * km) höher als die der Radfahrstreifen mit 5,0 U/(1 Mio. RAD * km).

 

Die niedrigste mittlere Unfallrate weisen die Straßen mit Schutzstreifen (etwa 3 U/(1 Mio. RAD * km)) auf." (Vgl.http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/253/pdf/V184.pdf; Seite 111) Aus diesem Grund darf innerorts die Benutzungspflicht von separaten Radwegen nur noch in seltenen Fällen angeordnet werden. Das Ersetzen von klassischen Radwegen durch Schutzstreifen gehört aus diesen Sicherheitsgründen zu den wichtigsten GRÜNEN Zielen der Radverkehrsförderung. Der B90/GRÜNE Ortsverband Hennigsdorf setzt sich deshalb beim geplanten stadtverträglichen Umbau der Fontanestraße für auffällige 1,50 m breite Schutzstreifen auf der Fahrbahn ein. Die Variante 2 der Gestaltungsvorschläge sichert diese Schutzstreifen zu und hält die Gehwege vom Radverkehr weitgehend frei. Nur Kinder bis 10 Jahre und ggf. sie begleitende Erwachsene fahren dann noch auf Gehwegen mit ihrem Fahrrad. Sie dürfen dort jedoch nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen an jeder Einmündung/Kreuzung absteigen. Eine um 50 cm breitere Fahrbahn gegenüber Variante 1 hält der GRÜNE Ortsverband für vertretbar, denn nur bei einer 8 m breiten Fahrbahn können sich zwei Autos begegnen, ohne den Schutzstreifen zu befahren. Bei 7,50 m Breite geraten Autos dabei schon auf den Schutzstreifen. Das möchten wir vermeiden, damit der Radverkehr seinen eigenen Straßenraum erhält und sich alle mit dem Fahrrad auf dem Schutzstreifen gut abgesichert fühlen. Die Varianten 3 und 4 lehnen wir ab, weil das Queren der Fahrbahn für Fußgänger*innen gegenüber der heutigen Situation nicht ausreichend erleichtert und zudem zu viel Fläche versiegelt wird. Hier geht´s zur Beschlussvorlage: ratsinfo.hennigsdorf.de/sessionnet/bi/vo0050.php Dieser Flyer zeigt den Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen: www.hamburg.de/contentblob/2746298/data/flyer-radfahrstreifen-schutzstreifen.pdf

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