Ja oder nein ? Das ist hier die Frage!

Zum Scheitern des Bürgerbegehrens in Birkenwerder.

08.03.20 –

Ende Februar 2020 hat die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren zum Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks an eine bislang unbenannte Genossenschaft aus materiellen und formalen Gründen abgelehnt. Die Abstimmungsfrage des Bürgerbegehrens war nicht eindeutig mit ja oder nein zu beantworten. Das ist jedoch die Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.

Immerhin hat die Initiative um die Fraktion Birke gut 1100 Unterschriften gesammelt, um den Verkauf der Grundstücke Alter Krugsteig und Akazienweg/ E. Mühsamstraße über einen nachfolgenden Bürgerentscheid zu erzwingen. Von den 1100 abgegeben Stimmen waren 887 gültig und 213 Stimmen ungültig, was doch ein wenig stutzig macht. Es lohnt sich offenbar immer, genau nachzuzählen. Ob diese Gruppe um die Fraktion Birke jetzt Klage erhebt, ist noch unentschieden. Wenn sie das macht, verzögert sie den Bau barrierefreier Wohnungen auf unbestimmte Zeit. Das wäre nicht im Interesse ihrer Wähler, die für einen angeblich schnellstmöglichen und günstigen Wohnungsbau gestimmt haben.

Bei genauer Betrachtung der alten Beschlussanträge Fraktion Birke, CDU und leider auch von der SPD, sind darin eine Mietpreisbindung für 5 Jahre und Belegungsrecht der Gemeinde für 3 Jahre nach Fertigstellung gefordert. Eine günstige Miete sei ferner von einer Genossenschaft insbesondere dann möglich, wenn die Gemeinde die Grundstücke unter dem Verkehrswert verkauft. Diese Forderung ist grenzwertig unverschämt; denn bei Vergabe in Erbpacht entfällt für den Investor/Genossenschaft der Kaufpreis der Grundstücke komplett. Das macht das Bauen noch preiswerter, mit der Folge geringerer Mieten.

Ein mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnungsbau würde außerdem bezahlbare Mieten mit einer Mietpreisbindung für gut die Hälfte der Wohnungen über 20 bis 25 Jahre garantieren. Was wollen Mieter mehr ?

 

Rolf Kaiser

(Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Birkenwerder) März 2020

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